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[汽车] 问与答:在德国街上骑电动滑板车必须买这个保险

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发表于 2022-10-18 22:22 | 显示全部楼层 |阅读模式

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Warum brauche ich eine Versicherung für meinen E-Scooter?
Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter bis 20 km/h auf deutschen Straßen zugelassen. Gleichzeitig trat das Gesetz in Kraft, das unter anderem die Versicherungspflicht dafür vorschreibt. Wenn Du mit Deinem E-Scooter also öffentliche Straßen benutzen möchtest, musst Du eine passende Haftpflichtversicherung mittels einer Versicherungsplakette, die am Fahrzeug angebracht sein muss, nachweisen. Wer ohne Versicherung und Plakette am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar.

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Welche E-Scooter müssen versichert werden?
E-Scooter bis 55 kg (mit/ohne Sitz) und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt sowie einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette.

Welche Versicherung benötige ich für meinen E-Scooter?
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung inklusive einer Versicherungsplakette ist für E-Scooter gesetzlich vorgeschrieben: Sie übernimmt Sach- und Personenschäden, die Du mit Deinem E-Scooter anderen zufügst. Im Vergleich zum Auto benötigst Du für Deinen E-Scooter jedoch keine amtliche Zulassung, um auf der Straße bzw. auf Radfahrstreifen und Radwegen (sofern diese vorhanden sind) teilnehmen zu dürfen.
Möchtest Du Dich und Deinen E-Scooter umfassend schützen, kannst Du zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung abschließen, die insbesondere Schäden an Deinem E-Scooter ersetzt. Dazu gehören z.B. Schäden durch Diebstahl, Raub oder Brand.

Wer darf mit dem E-Scooter fahren bzw. ist versichert?
Grundsätzlich gilt: Jede/r Fahrer/in, der/die berechtigt ist. Berechtigt sind Fahrer/innen, die das Fahrzeug mit dem Wissen und Willen des Versicherungsnehmers nutzen. Wichtig ist, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) des E-Scooters sowie der gültige Versicherungsschein mitgeführt werden.

Das Fahren mit dem E-Scooter in der Öffentlichkeit ist für Personen ab 14 Jahren erlaubt. Du benötigst keinen Führerschein und es besteht keine Helmpflicht. Fahrzeuge mit Versicherungsplakette dürfen bei uns nur privat und nicht gewerblich genutzt werden.

Ich bin minderjährig. Kann ich die Versicherung trotzdem abschließen?
Versicherungen dürfen grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr rechtskräftig abgeschlossen werden. Da E-Scooter bereits ab dem 14. Lebensjahr gefahren werden dürfen, muss ein gesetzlicher Vormund die Versicherung bei uns abschließen.

Welche Unterlagen brauche ich, um die E-Scooter-Versicherung abzuschließen?
Du benötigst nur wenige Unterlagen, um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen. Neben Deinen persönlichen Daten findest Du alle benötigten Angaben in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) Deines E-Scooters. Mehr brauchst Du für den Abschluss nicht.

Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz? Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Dein Versicherungsschutz gilt grundsätzlich ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres. Die Versicherungsplakette läuft dann automatisch ab. Auf Wunsch geben wir Dir aber rechtzeitig Bescheid, damit Du einen neuen Vertrag abschließen kannst und eine neue Plakette erhältst.

Dabei hast Du die Wahl: Du kannst Deine Plakette entweder gleich zum 01. März bestellen oder zu jedem anderen Zeitpunkt des laufenden Jahres. Du zahlst immer nur den tagesaktuellen Preis!

Wie und wann erhalte ich meinen Versicherungsschein und die Versicherungsplakette?
Nachdem Du Deinen Antrag abgeschickt hast, erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass Dein Antrag eingegangen ist und Deine Daten erfolgreich übermittelt wurden. Sobald Deine Angaben geprüft sind und der Vertrag zustande kommt, erhältst Du Deine Unterlagen wie den Versicherungsschein sowie Deine Versicherungsplakette per Post – das kann ca. 2-3 Werktage dauern.

Kann ich mit der Versicherungsplakette auch im Ausland fahren?
Ja, Dein Versicherungsschutz besteht auch im Ausland. Er besteht innerhalb den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Rumänien, Tschechien, Ungarn, Vatikanstaat und Zypern.

Was bedeutet Adam Riese + Württembergische?
Deine gewählte Versicherung ist ein Produkt der Württembergische Versicherung AG, welches wir Dir exklusiv zu preiswerten Konditionen anbieten können.
Im Vergleich zu den bisherigen Adam Riese Versicherungen bedeutet das für Dich, dass Du zwar Deine Versicherung online über uns abschließt, Vertrag und Kundenservice (z.B. Schadenmeldung, Vertragsänderung, sonstige Anfragen) aber über Deinen Vertragspartner, die Württembergische Versicherung AG, erfolgen.
Dein Versicherungsschein wird Dir mit Deiner Versicherungsplakette innerhalb von 2-3 Werktagen per Post zugestellt.

Dein Vorteil: Als Service-Versicherer bietet Dir die Württembergische Versicherung AG eine kostenlose Schaden- sowie Service-Hotline mit persönlichen Ansprechpartnern. Unsere Schaden-Hotline erreichst Du 24/7 und unsere Service-Hotline steht Dir von Mo-Fr zwischen 08-19 Uhr zur Verfügung.

Wie funktioniert der Kunden-Service bei der Württembergischen Versicherung AG?
Die Württembergische Versicherung AG bietet eine kostenlose 24/7-Schaden-Hotline mit persönlichen Ansprechpartnern: Unter der Nummer 00800 81 82 2000 kannst Du Schäden einfach per Telefon melden.

Solltest Du Rückfragen zu Deinem Vertrag haben oder möchtest eine Vertragsänderung beauftragen, schreibe am besten eine E-Mail an kundenservice@wuerttembergische.de oder melde Dich per Telefon unter der Nummer 0711 662 724433. Die Kollegen sind gerne für Dich da!

Wie kann ich den Vertrag widerrufen?
Du kannst Deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt erst, nachdem Du von uns den Versicherungsschein, alle Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, alle vorvertraglichen Informationen sowie die Widerrufsbelehrung erhalten hast. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Bitte richte Deinen Widerruf an:
Württembergische Versicherung AG, Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart
E-Mail: kundenservice@wuerttembergische.de
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0711 662 82 94 00

Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Eine Kündigung zum Ablauf der Vertragszeit ist nicht erforderlich, da der Vertrag automatisch endet. Du kannst Deinen Vertrag jedoch vorzeitig nach dem Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadenfalles per Textform kündigen.

Bitte richte Deine Kündigung an:
Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart
E-Mail: kundenservice@wuerttembergische.de
Internet: http://www.wuerttembergische.de.
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0711 662 82 94 00

Beendest Du den Vertrag vor Ablauf des Verkehrsjahres oder widerrufst ihn, musst Du den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen zurückgeben. Eine Versicherungsplakette muss entwertet und auf Verlangen nachgewiesen werden. Bitte melde Dich in diesem Fall bei kundenservice@wuerttembergische.de.

Was ist, wenn ich meine Versicherungsplakette oder meinen Versicherungsschein verloren habe bzw. es gestohlen wurde?
Wurde Deine Plakette geklaut, dann wende Dich bitte zuerst an die Polizei, um eine Verlustanzeige aufzunehmen. Diese schickst Du dann per E-Mail an kundenservice@wuerttembergische.de. Die Kollegen stehen Dir rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite. Adam Riese Tipp: Mofas und Mopeds werden besonders häufig geklaut. Möchtest Du auf einen umfassenden Schutz für Dein Moped setzen, kannst Du zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung abschließen, die bei Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung greift. Die Selbstbeteiligung liegt dabei auch bei Diebstahl nur bei 150 €.

Kann die Versicherung inklusive Plakette verkauft bzw. übertragen werden?
Beim Verkauf des Fahrzeugs geht der bestehende Vertrag auf den Käufer über. Dieser hat das Recht, den Vertrag auf Wunsch mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags zu kündigen. Kündigt der Käufer den Versicherungsvertrag, erhält der Verkäufer den Beitrag anteilig nach der Zeit des gewährten Versicherungsschutzes zurück.

Im Falle einer Kündigung ist der Käufer verpflichtet, den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen an die Württembergische Versicherung AG zurückzusenden. Eine Versicherungsplakette muss entwertet und auf Verlangen nachgewiesen werden. Bitte melde Dich in diesem Fall bei kundenservice@wuerttembergische.de.

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Versicherungsschein und meine Plakette nicht geliefert wurden?
Bei Fragen rund um Deinen Vertrag, Deinen Versicherungsschein und Deine Plakette wende Dich bitte via Mail an kundenservice@wuerttembergische.de. Die Kollegen sind gerne für Dich da!

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