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萍聚头条

楼主: wang_gang_2004

[售后纠纷] help!help!saturn竟然如此无耻.退笔记本可以.必须给百元小费

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发表于 2006-6-26 15:07 | 显示全部楼层
没什么我也被坑过,也是买电脑,买了一个星期,系统崩溃,我说退他说要重装一次就好,我不能一个星期重装一次电脑巴。对这台电脑很失望,坚决要退。交涉了3次,还是活生生给他们坑了我70欧。
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发表于 2006-6-26 17:52 | 显示全部楼层
lz的运气不好,我去年在media mark买的笔记本,结果我回家一试,发现中间有2个亮点,我就拿回去退。店员建议我先换一台回家,实在不好再退。我当时就同意了。回家有发现本本不错,就算了。
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发表于 2006-6-26 17:54 | 显示全部楼层

不是针对搂主啊

心里不爽可以理解。不过在店里买的东西,两周里肯给你退,已经是一种服务了,人家没有这个义务的。Fernabsatz-Gesetz这里又不适用的。
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发表于 2006-6-26 19:39 | 显示全部楼层
原帖由 regen 于 2006-6-26 08:29 发表

明显被别人用过,你没有去换那是你脑子有毛病!$NO$$NO$
电脑有质量问题当然要去,但是就因为不喜欢,所以要退?!
占便宜没够,吃亏难受!这种人还真是多!

你这个人还真是口臭,张嘴就说别人!麻烦你看仔细啦,我去退的时候人家根本没问,也就是说他们根本不知道是显卡有问题!因为是在14天之内,我们有权退或者是换!
你要是不懂就请$闭嘴$
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发表于 2006-6-26 23:28 | 显示全部楼层
BGB裡面加?娏藢ο費者的保護權益。今天打電話問了個律師朋友﹐他在電話裡笑咪咪的說﹐換了他就交出那100歐元﹐拿着收條發票等等東西回頭就去告這個公司。。。

呵呵﹐不過雖然是這麼說﹐但是換了我﹐還是不會先把金錢拱手讓人先的
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发表于 2006-6-27 02:05 | 显示全部楼层
我去年RED ZAC买了个AEG座机电话,用了一个多月吧被我摔坏了,送话不出去,我试着拿着去换,那人只检查一下配套的东西都在不在,就马上给我换一部新的,三分钟搞定,我窃喜.同样上个月我去ESSEN我朋友家玩,去SATRUNG买了一个USB插孔的电脑用灯,这样关灯后可照样打字,呵,哪知我拿回来用三天就不亮了,TND,10欧呢!看来那儿不仅态度不好,还卖假货!$bs$$怒吼$
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发表于 2006-6-27 02:16 | 显示全部楼层
我在C&A买了一件皮茄克,穿了3个月发现兜的衬里开了,本来是拿过去修,可是人家问都不问,直接退货,正好,又去P&C买了一件新的。哈哈哈:D
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发表于 2006-6-27 10:57 | 显示全部楼层
我也遇到类似问题,我这里的消协给了我一份文件,还没来得及看

有愿意看看的朋友看看吧


Das neue Gewährleistungsrecht



G Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe!

Gewährleistung ist das gesetzlich verankerte - und vertraglich gegenüber einem Verbraucher nicht beschränkbare - Recht, vom Vertragspartner („Übergeber“) ein Einstehen für Mängel an der Sache zu fordern. Verbesserung oder Austausch müssen kostenlos und in angemessener Frist bewirkt werden. Gelingt dies nicht, kann man Preisminderung oder Vertragsauflösung durchsetzen.

Garantie ist ein vertraglich eingeräumtes Versprechen - in der Regel des Herstellers (und nicht des Vertragspartners) - für Mängel, die an einer Sache während der Garantiezeit auftreten, entsprechend der Garantieerklärung einzustehen. Das muss nicht bedeuten, dass alle Leistungen aus der Garantie kostenlos sind. Das muss man alles in den Garantiebedingungen genau nachlesen.

Daher ist das Versprechen einer „Garantie“ nie ein Ersatz für ein gutes Gewähr-leistungsrecht, das im Gesetz steht.

Am 1.1.2002 ist eine Novelle zum ABGB und zum KSchG in Kraft treten, mit der die Richtlinie 1999/44/EG „Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie“ umgesetzt wird und gleichzeitig darüber hinausgehend Änderungen im Recht der Gewährleistung (und auch des Schadenersatzes für Mängel- und Mängelfolgeschäden) vorgenommen wurden.

ΠAnwendungsbereich

Der Gesetzgeber geht deutlich über die Richtlinie hinaus, regelt die Gewährleistung im ABGB neu, harmonisiert die Regelungen für Kauf- und Werkverträge (§ 1167 ABGB verweist nur noch auf §§ 922 - 933b ABGB) und regelt nur jene Fragen im Konsumentenschutzgesetz (Zwingendstellung des Gewährleistungsrechtes im Verbrauchergeschäft, Montagemängel, Garantie), die auf Verbrauchergeschäfte beschränkt bleiben.

Neu ist auch die Terminologie: Die neuen Regelungen gehen vom „Übergeber“ (z.B. Verkäufer) und vom „Übernehmer“ (z.B. Käufer) aus.

 Definition eines „Mangels“

Die Ware muss „dem Vertrag entsprechen“, sonst ist sie mangelhaft.

Das bedeutet insbesondere:

Ø dass die Sache die
- bedungenen
- gewöhnlich vorausgesetzten
Eigenschaften haben muss

Ø dass die Sache der Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entsprechen muss

Ø dass die Sache
        - der Natur des Geschäftes
        - der getroffenen Verabredung
gemäß verwendet werden kann.

Die Vertragsgemäßheit ist auch im Lichte der öffentlichen Äußerungen (insbesondere der Werbung, Gebrauchsanleitungen, usw) des Übergebers, des Herstellers (und „Anscheinherstellers“) und des Importeurs in den EWR zu beurteilen.

Solche Äußerungen binden den Übergeber nur dann nicht, wenn
Ø es sie weder kannte noch kennen konnte
Ø wenn sie bei Vertragsabschluss berichtigt wurden
Ø wenn sie den Vertragsabschluss nicht beeinflusst haben konnten.

Ž Beweislast

Auch künftig ist nur für Mängel einzustehen, die bereits bei Übergabe vorhanden waren, doch für die Zeit von 6 Monaten ab Übergabe gilt für hervorkommende Mängel die widerlegliche Vermutung, dass diese Mängel schon bei Übergabe vorgelegen haben. Der Übergeber trägt also innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe die Beweislast dafür, dass die Mängel nicht schon bei Übergabe vorhanden waren. Mit einer Ausnahme: Wenn diese Vermutung mit der Art der Sache (verderbliche Waren) oder des Mangels (typische Abnützungserscheinungen) unvereinbar ist.

 Gewährleistungsbehelfe

Der Gesetzgeber hat die Behelfe (Wandlung, Preisminderung, Verbesserung, Austausch) belassen, aber einen Vorrang der Verbesserung (des Austausches) vorgesehen.

Der Übernehmer kann zunächst - unabhängig von der Art des Mangels - nur Verbesserung oder Austausch verlangen.

Preisminderung oder Wandlung kann er nur verlangen, wenn
Ø Verbesserung oder Austausch unmöglich sind
Ø oder für den Übergeber einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würden, wobei auch die mit der Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten zu beachten sind;
Ø der Übergeber Verbesserung oder Austausch verweigert
Ø oder nicht in angemessener Frist vornimmt;
Ø Verbesserung oder Austausch für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären;
Ø Verbesserung oder Austausch dem Übernehmer aus trifftigen Gründen, die in der Person des Übergebers gelegen sind, unzumutbar sind.

Die Wandlung ist allerdings bei geringfügigen Mängeln immer ausgeschlossen.

 Verjährung

Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewährleistung wird bei beweglichen Sachen von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert; bei unbeweglichen Sachen bleibt es bei der Frist von 3 Jahren. Die Frist beginnt - bei Sachmängeln - mit dem Tag der Ablieferung; bei Rechtsmängeln mit Kenntnis durch den Übernehmer. Die Frist kann vertraglich verkürzt (nicht beim Verbrauchergeschäft - Ausnahme Gebrauchtwaren!) und verlängert werden.

‘ Schadenersatz statt Gewährleistung

Zum einen stellt der Gesetzgeber klar, was die Judikatur lange so sieht: Wenn der Übergeber den Mangel verschuldet hat, dann kann der Übernehmer seine Ansprüche auch auf Schadenersatz stützen.

Zum anderen wird Gewährleistung und Schadenersatz wegen mangelhafter Leistung insoweit harmonisiert, als auch aus dem Titel des Schadenersatzes zunächst nur Verbesserung oder Austausch verlangt werden kann (Vorrang der Verbesserung). Nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (siehe oben Pkt 4) kann sofort Geldersatz verlangt werden.

Die Fristen für die Verjährung von Ersatzansprüchen (30 Jahre ab Vertragsabschluss / 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger) bleiben gleich, doch nach Ablauf von zehn Jahren ab der Lieferung der Sache tritt für die Frage des Verschuldens eine Beweislastumkehr ein: Nunmehr muss der Übernehmer das Verschulden des Übergebers beweisen, zuvor ist dies die Aufgabe des Übergebers.

’ Rückgriff auf Unternehmerseite

Leistet ein Unternehmer einem Verbraucher Gewähr, dann kann er von seinem Vormann in der Absatzkette auch dann noch Gewährleistung verlangen, wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Dasselbe gilt für alle anderen Glieder der Absatzkette, sodass der Rückgriff bis zum Hersteller gehen kann.

Allerdings ist die Höhe des Anspruches auf den eigenen Aufwand beschränkt und das Rückgriffsrecht muss innerhalb von 2 Monaten ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht gerichtlich geltend gemacht werden.

Diese Haftung der Rückgriffspflichtigen verjährt jedenfalls innerhalb von 5 Jahren ab Erbringung der Leistung des jeweils Rückgriffspflichtigen. Durch eine Streitverkündung eines anhängigen Gewährleistungsprozesses wird die Frist für die Dauer des Rechtsstreites gehemmt.

“ Konsumentenschutzbestimmungen

Ø Die ABGB-Regelungen können im Verbrauchergeschäft - vor Kenntnis des Mangels (also insbesondere bei Vertragsabschluss) - weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.

Ø Bei der Veräußerung von gebrauchten beweglichen Sachen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Dies muss aber zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt werden. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung nur dann wirksam, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist.

Ø Ort der Gewährleistung bleibt:
- in erster Linie der Erfüllungsort
- dann der Ort, wo sich die Sache gewöhnlich befindet, wenn dieser Ort im Inland gelegen ist, für den Unternehmer nicht überraschend sein musste und nach der Art der Sache deren Beförderung zum Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist, besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau unbeweglich geworden ist.

Der Unternehmer kann aber, wenn dies für den Verbraucher tunlich ist, die Übersendung der Ware verlangen, hat jedoch Gefahr und Kosten zu tragen.

Ø Montagefehler

War der Unternehmer zur Montage der Sache verpflichtet, dann haftet er - verschuldensunabhängig - auch für einen durch unsachgemäße Montage verursachten Mangel.

Aber selbst wenn die Sache zur Montage durch den Verbraucher bestimmt war, hat der Unternehmer für Mängel aus unsachgemäßer Montage dann einzutreten, wenn diese auf einem Fehler in der Montageanleitung beruht.

Ø Garantien

- Der Garantiegeber ist verpflichtet, den Verbraucher in der Garantieerklärung auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinzuweisen.

- Die Garantieerklärung muss Name und Anschrift des Garanten, den Inhalt der Garantie, die Dauer und die räumliche Geltung sowie alle sonstigen Angaben enthalten, die für eine Inanspruchnahme der Garantie notwendig sind.

- Im Zweifel haftet der Garant dafür, dass die Sache die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist.

- Die Garantie ist dem Verbraucher auf sein Verlangen schriftlich oder auf einem anderen für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger bekannt zu geben.

- Verstößt der Garant gegen diese Verpflichtungen, dann bleibt die Garantieerklärung aufrecht, er wird aber dem Verbraucher schadenersatzpflichtig.

” Verbandsklage

Zur präventiven Marktkontrolle zur Einhaltung dieser Umsetzungen der Richtlinie (sowie der E-Commerce-Richtlinie) wird die Verbandsklagsbefugnis ua des VKI in § 28a KSchG ausgedehnt.
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发表于 2006-6-28 10:37 | 显示全部楼层
Saturn的服务是不好!

碰到这种情况LZ就拿一本BGB去找经理,不给退?不给退就告死你,欺负我们外国人不懂法啊~~~
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发表于 2006-6-28 23:42 | 显示全部楼层
原帖由 旭日东升 于 2006-6-27 02:05 发表
我去年RED ZAC买了个AEG座机电话,用了一个多月吧被我摔坏了,送话不出去,我试着拿着去换,那人只检查一下配套的东西都在不在,就马上给我换一部新的,三分钟搞定,我窃喜.同样上个月我去ESSEN我朋友家玩,去SATRUNG买了一个USB插孔的电脑用灯,这样关灯后可照样打字,呵,哪知我拿回来用三天就不亮了,TND,10欧呢!看来那儿不仅态度不好,还卖假货!


SATRUNG這個是什麼店啊﹐俺們孤陋寡聞真沒聽說過

拜託﹐假貨和次貨是有區別的。再說了﹐你看看那個包裝或者是產品﹐看看產地再說話吧﹐看看上面有沒有Made in Germany的字樣

你怎麼不再去退換呢﹐如果人家問你要100歐﹐給他﹐然後按我說的﹐找律師告。。。
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