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发表于 2009-8-17 02:13
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Kinder im Ausland
Für Kinder, die auf Dauer im Ausland leben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die steuerlichen Kinderfreibeträge. In vielen Fällen erhalten Sie für das Kind auch Kindergeld. Dann prüft das Finanzamt in der Einkommensteuerveranlagung im Rahmen der sog. Günstigerprüfung, ob Kindergeld oder die Kinderfreibeträge für Sie günstiger sind. Außerdem können Sie Anspruch auf weitere kindbedingte Steuervergünstigungen haben.
Inhalt:
- Kindergeld
- Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen
- Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
- Der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
- Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltsleistungen
- Ausbildungsfreibetrag
- Behinderten-Pauschbetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Abzug von Schulgeld
- Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes
- Die Ländergruppeneinteilung
Kinder im Ausland: Die Ländergruppeneinteilung
Je nach Land werden bestimmte Steuervergünstigungen seit 2004 um ein, zwei oder drei Viertel gekürzt.
Kinder im Ausland: Liste der - dem Kindergeld - vergleichbaren Leistungen im Ausland
Für Kinder im Ausland wird Kindergeld nicht gezahlt, wenn dort vergleichbare Leistungen gewährt werden (§ 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Was alles dazu zählt, zeigt eine aktuelle Liste des Bundeszentralamtes für Steuern.
Kinder im Ausland: Umrechnung von ausländischen Währungen
Leben Kinder im Ausland und beziehen Einkünfte und Bezüge in ausländischer Währung, müssen diese Einnahmen in Euro umgerechnet werden. Für die Umrechnung sind die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank maßgebend, die für Ende September des Vorjahres bekannt gegeben werden. Hier erfahren Sie die Werte. |
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